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   OVG Niedersachsen, 26.11.2008 - 2 NB 34/08   

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https://dejure.org/2008,17371
OVG Niedersachsen, 26.11.2008 - 2 NB 34/08 (https://dejure.org/2008,17371)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2008 - 2 NB 34/08 (https://dejure.org/2008,17371)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2008 - 2 NB 34/08 (https://dejure.org/2008,17371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin in einem Modellstudiengang

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 HRG; § 2 Abs. 4 ÄApprO; § 17 Abs. 1 S. 2 Zif. 1, 2 KapVO
    Erhöhung der festzusetzenden Zulassungszahl eines universitären Studiengangs angesichts einer Gruppengröße von 20 Studierenden pro Seminar; Kapazitätsermittlung eines Medizinstudiengangs auf Grundlage der patientenbezogenen Aufnahmekapazität; Erhöhung der Parameter der ...

  • Judicialis

    HRG § 29 Abs. 1; ; AApprO § 41 Abs. 1 Nr. 1; ; KapVO § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Modellstudiengang HannibaL -: HannibaL; Modellstudiengang; Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhöhung der festzusetzenden Zulassungszahl eines universitären Studiengangs angesichts einer Gruppengröße von 20 Studierenden pro Seminar; Kapazitätsermittlung eines Medizinstudiengangs auf Grundlage der patientenbezogenen Aufnahmekapazität; Erhöhung der Parameter der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2008 - 2 NB 34/08
    Der Senat ist vielmehr mit dem Verwaltungsgericht der Ansicht, dass im Studienjahr 2007/2008 angesichts des Modellcharakters des von der Antragsgegnerin aufgebauten Studienganges Humanmedizin "HannibaL" auf eine normative Berechnungsgrundlage (noch) verzichtet werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2007, - 2 NB 309/06 - Beschluss vom 21. Dezember 2006, - 2 NB 347/06 -, AZR 2007, 45).

    Denn den Antragstellern steht nach der Rechtsprechung des Senats bezüglich des Einwerbens außeruniversitärer Lehrkrankenhäuser und Lehrpraxen kein entsprechendes subjektives öffentliches Recht zu (Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2006, - 2 NB 347/06 -, AZR 2007, 45).

    Im Rahmen einer Kontrollüberlegung hat die Vorinstanz im Anschluss an diesen, in der Rechtsprechung des Senats gebilligten Ansatz (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2006, - 2 NB 347/06 -, AZR 2007, 45) - die Gesamtzahl der Pflegetage bei der Antragsgegnerin und ihren Lehrkrankenhäusern mit 398.955 Pflegetagen ermittelt und hieraus 1.093,0273 tagesbelegte Betten (398.955 : 365) ermittelt und ausgehend von einem Ausbildungsanteil von 15, 5 % in Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 KapVO die patientenbezogene Kapazität mit 169, 4192, abgerundet 169 Studienplätzen, berechnet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 C 59/08

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin im 5. Fachsemester (=

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2008 - 2 NB 34/08
    Es ist nicht erkennbar und auch von den Antragstellern nicht zwingend dargelegt worden, dass dieser dem weiten Entscheidungsspielraum des Verordnungsgebers unterfallende Wert für die Ausbildungssituation im klinischen Teil des Studiengangs Medizin nicht nach sachgerechten Kriterien ermittelt wurde und als willkürlich angesehen werden müsste (so auch Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 22. Februar 2008, - 13 C 59/08 -, Juris).
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10641

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Einsatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2008 - 2 NB 34/08
    Der Senat ist der Ansicht, dass es - solange keine Anzeichen für eine Missbrauchsabsicht dargelegt sind oder bestehen - zulässig ist, zur möglichst vollständigen Auslastung der rechnerischen Gesamtkapazität eines Studiengangs in den höheren Fachsemestern bis zu den oder sogar über die festgesetzten Zulassungszahlen hinaus zusätzliche Studierende aufzunehmen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008, - 7 CE 08.10641 u.a. -, Juris).
  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612

    Studium der Zahnmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Schwundberechnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2008 - 2 NB 34/08
    Denn wenn die Hochschule statt einer Auffüllung in höheren Fachsemestern bis zu der festgesetzten Gesamtkapazität und/oder darüber hinaus die frei werdenden Plätze unbesetzt gelassen und eine Schwundberechnung angestellt hätte, so hätte dies in den betreffenden Semestern zu geringeren Gesamtbestandszahlen geführt, die auch durch die immer erst später wirksam werdende Erhöhung des Schwundfaktors nicht ausgeglichen worden wären (Bayerischer VGH, Beschluss vom 07. Oktober 2008, - 7 CE 08.10612, 7 CE 08.10613 -, Juris).
  • VG Hannover, 06.01.2009 - 8 C 3704/08

    Aufnahmekapazität: Humanmedizin; Haushaltsgesetz, Zulassungszahl;

    Deshalb hatte die Kammer mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26.11.2008 - 2 NB 34/08 u.a. -, http://www.dbovg.niedersachsen.de) keine Bedenken gegen die Anwendung der Innovationsklausel der §§ 1 Abs. 2 und 20 KapVO auf den Modellstudiengang HannibaL für einen bestimmten vorübergehenden Zeitraum nach seiner Einführung gesehen.

    Im Fall des Modellstudiengangs HannibaL führt die Interessenabwägung zur Erhöhung der für die Rechtsverhältnisse im Studienjahr 2007/2008 als noch rechtmäßig erkannten Zulassungszahl von 270 (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.11.2008 - 2 NB 34/08 u.a. - http://www.dbovg.niedersachsen.de) um 41 auf insgesamt 311 Studienplätze, von denen 37 Studienplätze (s.o.) noch nicht besetzt sind.

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2012 - 2 NB 102/12

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine Zulassungszahl

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 26. November 2008 (- 2 NB 34/08 u.a. -, Wintersemester 2007/2008, bestätigt durch Beschl. v. 26.3.2010 - 2 NB 20/09 u.a. -, Wintersemester 2008/2009, u.v. 12.7.2011 - 2 NB 512/10 Wintersemester 2010/2011) ausgeführt:.
  • VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09

    Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010,

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es im (weiten) Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers liegt, ob und in welcher Weise auf diese Entwicklung zu reagieren ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 01. Oktober 2009 - 13 B 1185/09 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 22. Februar 2008 - 13 C 659/08 -, zitiert nach juris; siehe auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26. November 2008 - 2 NB 34/08 -, zitiert nach juris).
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